Wir fördern den Druck Ihres Buchs

Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften vergibt Druckkostenzuschüsse für die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke. Aus den geförderten Werken werden alle zwei Jahre zwei herausragende Werke ausgewählt und von der Stiftung ausgezeichnet.

Als eine der wenigen Stiftungen unterstützen wir die gesamte Bandbreite der Geisteswissenschaften: unter anderem Philosophie und Kunstgeschichte, Literatur und Archäologie, Geschichte und Musik. Im Mittelpunkt steht dabei der wissenschaftliche Nachwuchs mit seinen Dissertationen und Habilitationen. Darüber hinaus fördern wir auch eine kleinere Anzahl von Monografien, Tagungs- und Sammelbänden sowie Editionen von meist bereits etablierten Gelehrten.


Auch wenn wir thematisch sehr breit aufgestellt sind, so gibt es doch Einschränkungen in dem, was wir fördern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Art von Werken wir fördern und welche nicht.

  • Magisterarbeiten
  • Übersetzungen
  • Handbücher, Nachschlagewerke, Kataloge
  • Periodika
  • Sammlungen bereits gedruckter Aufsätze
  • Im Druck befindliche und bereits gedruckte Werke
  • Bereits anderweitig in Auszügen veröffentlichte Werke
  • Überarbeitungen, Wiederauflagen bereits veröffentlichter Werke
  • Werke, die den Sozial- und Verhaltenswissenschaften zuzurechnen sind:
    • Rechtswissenschaftliche Arbeiten, wenn es sich z. B. um reine Rechtsvergleiche oder Kommentare handelt
    • Soziologische Theorie, empirische Sozialforschung
    • Publizistik, Kommunikationswissenschaften
    • Politikwissenschaften
    • Psychologie
    • Erziehungswissenschaft, Bildungsforschung
    • Wirtschaftswissenschaften
  • Kosten für Open Access
  • Kosten für Bildrechte
  • Geisteswissenschaftliche Werke, z. B. aus den Sprach- und Literaturwissenschaften, den Kunst-, Theater-, Medien- und Musikwissenschaften, den Geschichtswissenschaften, der Philosophie, den Alten und Außereuropäischen Kulturen, der Ethnologie, Theologie und den Religionswissenschaften
  • Den physischen Druck von Erstausgaben wissenschaftlicher Werke; begleitend können Kosten für eBooks gefördert werden, wenn das eBook frühestens mit der Druckversion erscheint
  • Die Werke müssen im weitesten Sinne dem deutschsprachigen Kulturkreis verbunden sein; sei es, dass der Autor oder die Autorin dort lebt, das Thema diesen Kulturkreis betrifft oder das Buch in einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Verlag erscheint.
  • Dissertationen, die die Gutachterinnen und Gutachter mit summa cum laude (opus eximium, ausgezeichnet) bewertet haben oder wenn das Mittel aller für die Dissertation gegebenen Noten mindestens magna cum laude (opus valde laudabile, sehr gut) ist oder dieser Note entspricht.
  • Habilitationen
  • Monografien und Editionen
  • Tagungs- und Sammelbände sowie Festschriften, sofern in ihnen ein geschlossenes Thema behandelt wird und neue Erkenntnisse veröffentlicht werden
  • Rechtswissenschaftliche Arbeiten, die der Rechtsphilosophie, -geschichte oder -theorie und damit den Geisteswissenschaften zuzuordnen sind

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Werk in unseren Förderbereich fällt, oder Sie andere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne per E-Mail oder am Telefon: +49 6131-27 50 8-20.