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Auszahlung
Wird der Druck einer Arbeit von der Geschwister Boehringer Ingelheim
Stiftung für Geisteswissenschaften unterstützt, so muss
die Förderung in dem Band angezeigt werden. An geeigneter Stelle
z.B. auf der Rückseite des Titelblattes ist zu
vermerken: Gedruckt mit Hilfe der Geschwister Boehringer Ingelheim
Stiftung für Geisteswissenschaften in Ingelheim am Rhein.
Der Verlag des Bewilligungsempfängers ist gehalten, der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften bei Erscheinen des Bandes bis zu vier Belegexemplare zu schicken. Bei deren Übersendung sollte der Verlag den Druckkostenzuschuss abrufen, der unmittelbar auf ein Konto des Verlags überwiesen wird. Der Verlag verpflichtet sich, bei Abruf des Zuschusses die tatsächlichen Kosten sowie alle erhaltenen Zuschüsse mitzuteilen.
Treffen Belegexemplare und Mittelabruf nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften ein, so verfällt die Bewilligung.
(Stand: 2.1.2012)
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